e.GO und Athena Consumer Acquisition Corp. schließen Unternehmens- zusammenschluss ab

e.GO und Athena Consumer Acquisition Corp. schließen Unternehmens- zusammenschluss ab

AACHEN, DEUTSCHLAND UND NEW YORK, NY – 19. Oktober 2023 – Next.e.GO Mobile SE (“e.GO”) und Athena Consumer Acquisition Corp. (“Athena”) gaben heute den Abschluss ihres zuvor angekündigten Unternehmenszusammenschlusses zwischen e.GO, Athena, Next.e.GO B.V., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von e.GO, die bei Abschluss in eine N.V. umgewandelt wird (“TopCo”), und Time is Now Merger Sub, Inc. einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von TopCo (“Merger Sub”) bekannt. Das börsennotierte Unternehmen nach dem Unternehmenszusammenschluss ist TopCo, und seine Aktien werden ab dem 20. Oktober 2023 an der Nasdaq Stock Market LLC (“Nasdaq”) unter dem Tickersymbol “EGOX” gehandelt.

Die Ankündigung des Abschlusses des Unternehmenszusammenschlusses erfolgt, nachdem die Aktionäre von Athena der Transaktion am 29. September 2023 zugestimmt haben. Infolge des Unternehmenszusammenschlusses wurde Athena zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von e.GO, und es wird erwartet, dass die Units, sowie Stammaktien und Optionsscheine der Klasse A von Athena von der NYSE American LLC delisted werden, wobei der Handel vor der Markteröffnung am 20. Oktober 2023 ausgesetzt wird.

Ali Vezvaei, der Verwaltungsratsvorsitzende von e.GO, sagte: “Der Abschluss unseres Unternehmenszusammenschlusses ist trotz der globalen Makro- und Marktdynamik ein ermutigender Schritt nach vorne für e.GO. Ein börsennotiertes Unternehmen zu werden und Zugang zu den Kapitalmärkten zu haben, wird unsere Mission weiter unterstützen und uns die Möglichkeit geben, unsere Wachstumsstrategie voranzutreiben. Die Welt braucht innovative Lösungen, um die Energiewende voranzutreiben und die städtische Mobilität zu elektrifizieren. Darauf konzentrieren wir uns, indem wir unsere bahnbrechende Produktionstechnologie einsetzen, um die alltägliche städtische Elektromobilität komfortabler, praktischer und kostengünstiger zu machen.”

Isabelle Freidheim, Vorsitzende von Athena, ergänzt: “Wir sind stolz darauf, mit e.GO zusammenzuarbeiten, und freuen uns auf die Fortsetzung der Beziehung nach dem Abschluss unseres Zusammenschlusses. e.GO ist sehr gut positioniert, um die weltweite Elektrifizierung der urbanen Mobilität voranzutreiben, und wir bei Athena freuen uns sehr, ein Teil davon zu sein.”

Weitere Informationen über die Transaktion, einschließlich einer Kopie der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss und ihrer Änderungen, sind in den aktuellen Berichten von Athena auf Formular 8-K verfügbar, die am 28. Juli 2022 und am 3. Oktober 2022, am 6. Juli 2023, am 19. Juli 2023, am 8. August 2023 und am 12. September 2023 bei der Securities and Exchange Commission (“SEC”) unter www.sec.gov eingereicht wurden.

Weitere Informationen über die Transaktion sind im endgültigen Prospekt von TopCo in Bezug auf den Unternehmenszusammenschluss zu finden, der am 22. September 2023 bei der SEC unter www.sec.gov eingereicht wurde.

Über e.GO
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Aachen entwickelt und produziert batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für den urbanen Raum, mit Schwerpunkt auf Komfort, Funktionalität und Erschwinglichkeit. e.GO hat eine bahnbrechende Lösung für die Produktion seiner Elektrofahrzeuge entwickelt, bei der firmeneigene Technologien und kostengünstige MicroFactories zum Einsatz kommen. e.GO hilft Städten und ihren Bewohnern, ihre Fortbewegung zu optimieren und macht saubere und bequeme urbane Mobilität zur Realität. Besuchen Sie https://www.e-go-mobile.com/, um mehr zu erfahren.

Über Athena Consumer Acquisition Corp. Athena ist eine börsennotierte Special Purpose Acquisition Company (“SPAC”). Athena ist der zweite SPAC, der von Isabelle Freidheim gegründet wurde, wobei Jane Park als Chief Executive Officer, Jennifer Carr-Smith als President und Angy Smith als Chief Financial Officer fungieren. Alle drei Athena SPACs bestehen ausschließlich aus weiblichen Gründern, CEOs, Vorstandsmitgliedern und anderen Führungskräften.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält “zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne der “Safe Harbor”-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie “schätzen”, “planen”, “projizieren”, “prognostizieren”, “beabsichtigen”, “werden”, “erwarten”, “antizipieren”, “glauben”, “anstreben”, “anvisieren”, “können”, “beabsichtigen”, “vorhersagen”, “sollten”, “würden”, “vorhersagen”, “potenziell”, “scheinen”, “Zukunft”, “Ausblick” oder andere ähnliche Ausdrücke (oder negative Versionen solcher Wörter oder Ausdrücke) gekennzeichnet sein, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder andeuten oder die keine Aussagen über historische Angelegenheiten sind. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über die Erwartungen von Athena, e.GO und TopCo in Bezug auf die künftige Leistung und die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses. Diese Aussagen beruhen auf verschiedenen Annahmen, unabhängig davon, ob sie hierin genannt werden oder nicht, sowie auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung von Athena, e.GO und TopCo und sind keine Vorhersagen über die tatsächliche Entwicklung. Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Vorhersage oder endgültige Aussage über Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten gedacht und dürfen von Investoren nicht als solche angesehen werden. Tatsächliche Ereignisse und Umstände lassen sich nur schwer oder gar nicht vorhersagen und können von den Annahmen abweichen, wobei diese Abweichungen wesentlich sein können. Viele tatsächliche Ereignisse und Umstände liegen außerhalb der Kontrolle von Athena, e.GO und TopCo. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich: (i) Änderungen der in- und ausländischen Geschäfts-, Markt-, Finanz-, politischen und rechtlichen Bedingungen; (ii) die erwarteten Vorteile des Unternehmenszusammenschlusses realisieren sich nicht; (iii) Risiken im Zusammenhang mit der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen in Bezug auf e.GO; (iv) künftige globale, regionale oder lokale Wirtschafts- und Marktbedingungen; (v) die Entwicklung, die Auswirkungen und die Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften; (vi) e.GO‘s Möglichkeit zu wachsen und seine Geschäftsziele zu erreichen; (vii) die Auswirkungen des Wettbewerbs auf das künftige Geschäft von e.GO; (viii) die Fähigkeit von Athena oder des kombinierten Unternehmens, in Zukunft Aktien oder aktiengebundene Wertpapiere auszugeben; (ix) das Ergebnis möglicher Rechtsstreitigkeiten, staatlicher und behördlicher Verfahren, Untersuchungen und Ermittlungen; (x) Kosten im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss und (xi) die Faktoren, die nachstehend unter der Überschrift “Risikofaktoren” und in den von Athena und TopCo bei der SEC eingereichten oder noch einzureichenden Dokumenten beschrieben werden. Zu den weiteren Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von e.GO gehören unter anderem: die Bereitschaft des Marktes, Elektrofahrzeuge einzuführen; die Volatilität der Nachfrage nach Fahrzeugen; die Abhängigkeit von e.GO von den Erlösen aus dem geplanten Unternehmenszusammenschluss und anderen externen Finanzierungen, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen; erhebliche Herausforderungen als relativ neuer Marktteilnehmer in der Automobilindustrie; die Fähigkeit von e.GO, Kapitalausgaben und Kosten zu kontrollieren; Kostensteigerungen oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit Rohstoffen, Halbleiterchips oder anderen Komponenten; Verletzungen der Datensicherheit; die Fähigkeit von e.GO, seine Marke zu etablieren, zu pflegen und zu stärken; die geringe Erfahrung von e.GO bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen; Produktrückrufe; das Versagen von Joint-Venture-Partnern bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen; ungünstige Änderungen des regulatorischen Umfelds; Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Übernahme des Geschäfts und der Vermögenswerte des Vorgängers von e.GO nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vorgängerunternehmens im Juli 2020 ergeben; und die Fähigkeit von e.GO, sein geistiges Eigentum zu schützen. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sollten sich unsere Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es kann zusätzliche Risiken geben, die weder TopCo,e.GO noch Athena derzeit kennen oder von denen TopCo, e.GO und Athena derzeit glauben, dass sie unwesentlich sind, die ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Darüber hinaus spiegeln zukunftsgerichtete Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von TopCo, e.GO und Athena in Bezug auf künftige Ereignisse und Ansichten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider. TopCO, e.GO und Athena gehen davon aus, dass spätere Ereignisse und Entwicklungen dazu führen werden, dass sich die Einschätzungen von TopCO, e.GO und Athena ändern. Auch wenn TopCo, e.GO und Athena sich dazu entschließen, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnen TopCo, e.GO und Athena ausdrücklich jede Verpflichtung hierzu ab. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten nicht als die Einschätzungen von TopCo, e.GO und Athena zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung verstanden werden. Dementsprechend sollte kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen gesetzt werden.

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