Aktuelle Informationen rund um den Umweltbonus
Aktuelle Informationen rund um den Umweltbonus
Umweltbonus
Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA (www.bafa.de) ausgezahlt wird, sowie einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Mit Stand vom 17.10.2022 gibt es noch keine abschließende Gewissheit über die Höhe des Umweltbonus für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2023 zugelassen werden.
Herstelleranteil
Für den Herstelleranteil erwarten wir bei der Entscheidung der Bundesregierung zur Fortführung des Umweltbonus eine Reduktion der Fördersumme für batterieelektrische Fahrzeuge im Vergleich zur heutigen Fördersumme. Derzeit rechnen wir mit einem Herstelleranteil in Höhe von 2.250,00 € (Netto) für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2023 zugelassen werden. Dieser Herstelleranteil ist daher indikativ in der verbindlichen Bestellung ausgewiesen. Wir behalten uns vor, den Herstelleranteil gemäß gefällter Entscheidung der Bundesregierung in der Höhe nach oben oder unten anzupassen.
Bundesanteil
Aktuell befindet sich das Fahrzeug e.wave X im laufenden Beantragungsprozess bei der zuständigen Behörde (BAFA). Voraussetzung für die Gewährung des Bundesanteils ist unter anderem die Aufnahme der Modelle auf die Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des BAFA. Auch bei dem Bundesanteil erwarten wir eine Reduktion der Fördersumme.
Die vorstehenden Angaben gelten ausweislich der Bundesregierung, soweit die Förderungssumme als Umweltbonus nicht vollständig ausgeschöpft ist. Ab dem 1. September 2023 gilt das Vorstehende nur noch für Privatpersonen; Quelle: BAFA https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Änderungen/Kürzungen der Bonuszahlungen durch die Bundesregierung erfolgen können. Die Next.e.GO Sales & Services GmbH wird einen geringeren Bundesanteil am Umweltbonus nicht ausgleichen, sodass der Differenzbetrag von dem Käufer selbst zu tragen ist.